Das ist interessanterweise wesentlich einfacher. Ein Blick in die Gemeindeordnung reicht aus. JA, mit Beschluss des Gemeinderates und unter Einhaltung von bestimmten Regeln ist ein Livestream von Gemeinderatssitzungen im Internet rechtlich möglich5. Dass es technisch funktioniert, hat die Gemeinde ja bei der Aufzeichnung des Ostergottesdienstes eindrucksvoll bewiesen. Wir fordern die Veröffentlichung der Gemeinderatssitzungen mittels Livestream!
Ein weiterer Verbesserungsvorschlag ist auch die Veröffentlichung von Sitzungsterminen. Jede Gemeinderatssitzung ist öffentlich „kundzumachen“, dabei sind bestimmte Fristen einzuhalten. Aber es gibt auch die Möglichkeit, einen Sitzungsplan für ein Kalenderjahr festzulegen6. Dieser grundsätzliche Jahresplan müsste dann auch veröffentlicht werden und jede/r interessierte Bürger_in könnte diese Termine für eine Teilnahme an einer Sitzung für sich einplanen. Die entsprechenden Tagesordnungspunkte werden dann jeweils kurzfristig öffentlich gemacht. Natürlich ist es zusätzlich möglich, dringliche Sitzungen zwischen den fixierten Terminen einzuberufen, wenn es erforderlich ist.
Die Erstellung und Veröffentlichung eines Sitzungsplanes für ein Kalenderjahr ist für uns NEOS selbstverständlich.
Zusammenfassend:
- Die Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen im Internet ist aus meiner Sicht längst überfällig,
- ein Livestream von Gemeinderatssitzungen rechtlich und technisch möglich sowie
- die Erstellung eines Sitzungsplanes und die aktive Einladung der Bevölkerung zu diesen Sitzungen eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Wir stehen für eine neue Politik in Markt Hartmannsdorf!
Christian Reinstadler, März 2020
Quellen:
1) Gemeindeordnung 1967, Fassung vom 4.5.2020, § 60 Abs. 1
2) Stadtgemeinde Weiz, https://www.weiz.at/Gemeinde/Politik/Gemeinderatsprotokolle (2.6.2020)
3) DSG 2000, Datenschutzgesetz
4) DSGVO, EU-Datenschutz-Grundverordnung
5) Gemeindeordnung 1967, Fassung vom 4.5.2020, §59 Abs 1 bis 2
6) Gemeindeordnung 1967, Fassung vom 4.5.2020, §51 Abs 2, 2. Satz