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Protokolle und Streaming

Christian Reinstadler
Christian Reinstadler

Klar ist, dass wir hier in diesem Zusammenhang ausschließlich vom öffentlich zugänglichen Teil von Gemeinderatsbeschlüssen sprechen, also von jenen Themen, an denen die Bevölkerung auch bei Gemeinderatssitzungen teilnehmen kann. Dazu ein kurzer Blick in die Gemeindeordnung, da steht im § 60 Abs. 7 im ersten Satz: "Die Einsichtnahme in die genehmigten Verhandlungsschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen sowie die Herstellung von Duplikaten, Kopien, Fotografien udgl. gegen Kostenersatz sind während der Amtsstunden im Gemeindeamt jedermann erlaubt1".

Sitzungsprotokolle des Gemeinderates

Das bedeutet, jede/r Bürger_in darf Einsicht nehmen und Kopien anfertigen, weil eben das Protokoll einer öffentlichen Sitzung auch öffentlich ist. Allerdings steht hier nichts von einer Veröffentlichung im Internet. Genau hier wird es interessant. Es gibt Gemeinden, z.B. die Stadtgemeinde Weiz, die auf Basis einer Rechtsauskunft keine Protokolle veröffentlicht, obwohl in diesem Text meiner Meinung nach herauskommt, dass es möglich ist, wenn man klarerweise bestimmte Regeln einhält2. Im Wesentlichen stützen sich die Argumentationen in verschiedenen Diskussionen immer wieder auf das DSG 20003 und die DSGVO4, denn Datenschutz ist derzeit in aller Munde. Nur eines ist klar, sowohl ein DSG als auch die DSGVO gelten für alle Gemeinden in Österreich. Dennoch gibt es immer mehr Gemeinden, welche einer transparenten Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen im Internet folgen und das offensichtlich völlig legal. Meiner Meinung nach sind in Markt Hartmannsdorf alle Voraussetzungen gegeben, um die Gemeinderatsprotokolle auf der Homepage zur Verfügung zu stellen, sowohl technisch als auch rechtlich! Daher fordern wir NEOS die Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle im Internet!

Livestream von Gemeinderatssitzungen

Das ist interessanterweise wesentlich einfacher. Ein Blick in die Gemeindeordnung reicht aus. JA, mit Beschluss des Gemeinderates und unter Einhaltung von bestimmten Regeln ist ein Livestream von Gemeinderatssitzungen im Internet rechtlich möglich5. Dass es technisch funktioniert, hat die Gemeinde ja bei der Aufzeichnung des Ostergottesdienstes eindrucksvoll bewiesen. Wir fordern die Veröffentlichung der Gemeinderatssitzungen mittels Livestream!

Ein weiterer Verbesserungsvorschlag ist auch die Veröffentlichung von Sitzungsterminen. Jede Gemeinderatssitzung ist öffentlich „kundzumachen“, dabei sind bestimmte Fristen einzuhalten. Aber es gibt auch die Möglichkeit, einen Sitzungsplan für ein Kalenderjahr festzulegen6. Dieser grundsätzliche Jahresplan müsste dann auch veröffentlicht werden und jede/r interessierte Bürger_in könnte diese Termine für eine Teilnahme an einer Sitzung für sich einplanen. Die entsprechenden Tagesordnungspunkte werden dann jeweils kurzfristig öffentlich gemacht. Natürlich ist es zusätzlich möglich, dringliche Sitzungen zwischen den fixierten Terminen einzuberufen, wenn es erforderlich ist.

Die Erstellung und Veröffentlichung eines Sitzungsplanes für ein Kalenderjahr ist für uns NEOS selbstverständlich.

 

Zusammenfassend:

  • Die Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen im Internet ist aus meiner Sicht längst überfällig,
  • ein Livestream von Gemeinderatssitzungen rechtlich und technisch möglich sowie
  • die Erstellung eines Sitzungsplanes und die aktive Einladung der Bevölkerung zu diesen Sitzungen eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

 

Wir stehen für eine neue Politik in Markt Hartmannsdorf!

Christian Reinstadler, März 2020

 

Quellen:

1) Gemeindeordnung 1967, Fassung vom 4.5.2020, § 60 Abs. 1

2) Stadtgemeinde Weiz, https://www.weiz.at/Gemeinde/Politik/Gemeinderatsprotokolle (2.6.2020)

3) DSG 2000, Datenschutzgesetz

4) DSGVO, EU-Datenschutz-Grundverordnung

5) Gemeindeordnung 1967, Fassung vom 4.5.2020, §59 Abs 1 bis 2

6) Gemeindeordnung 1967, Fassung vom 4.5.2020, §51 Abs 2, 2. Satz

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