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Die Antikorruptions-kraft

Unser Plan gegen Korruption.   

Wir brauchen anständige und saubere Politik in der Steiermark. Das von SPÖ und ÖVP über Jahrzehnte etablierte System begünstigt Sesselkleber und abgehobene Funktionär:innen. Vielen Politiker:innen in der Steiermark geht es nur um eigene Macht, mit wenig Interesse an Lösungen für uns Steirer:innen. 

Die Landesregierung sollte der Bevölkerung dienen, nicht umgekehrt. Wir streben Transparenz an, um Politikverdrossenheit abzubauen. Der FPÖ-Finanzskandal in Graz zeigt, dass Millionen ohne Kontrolle verschoben werden. Das „Objektivierungsgesetz“ fördert weiter ungenierten Postenschacher. Unser Bundesland gehört den Bürger:innen, nicht den Parteien. Ohne Politikerhaftung wird der Selbstbedienungsladen weiter schamlos bedient. Wir haben ein Recht zu wissen, wohin unsere Steuergelder fließen; sie sollen allen und nicht nur wenigen mit Regierungsnähe zugutekommen. In der Steiermark muss zählen, was man kann, nicht wen man kennt.

 

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👮‍♀️Verantwortlichkeit und Haftung

Maßnahmen

🔍Transparenz und Kontrolle

Maßnahmen

Wir Neos sind die Kraft gegen Korruption

👮‍♀️Die Antikorruptionskraft für Verantwortung

  • Politiker:innen-Haftung: Einführung einer Haftung für Mitglieder der Landesregierung bei grober Pflichtverletzung.
  • Anti-Postenschacher-Gesetz: Einführung öffentlicher Hearings für Top-Jobs, verpflichtende Reihung und Einsichtsrecht des Landtags.
  • Cooling-Off Phase: gesetzlich festgelegte Sperrfrist von einem Jahr für den Wechsel von politischen Ämtern zu Top-Jobs in Landesbeteiligungen.
  • Amtszeitbeschränkung: Beschränkung der Amtszeit auf 15 Jahre für Abgeordnete und 10 Jahre für Regierungsämter.
Unser Plan für Verantwortlichkeit und Haftung 

🔍Die Antikorruptionskraft für saubere Politik

  • Steirisches Transparenz-Portal: Online-Plattform zur Information über Ausgaben der Landesregierung, vergleichbar mit dem Südtiroler Bürgernetz.
  • Transparente Partei- und Klubfinanzen: Veröffentlichung aller Finanzen der Landtags- und Gemeinderatsklubs sowie der Parteien.
  • Wahlkampfkostenobergrenzen: Einführung einer Obergrenze von 400.000 € für Wahlkampfkosten in Graz.
  • Regierungsmonitor: Überwachung der Umsetzung des Regierungsprogramms und Veröffentlichung von Regierungsbeschlüssen.
  • Objektive Mittelvergabe: Einführung eines objektiven Kriterienkatalogs für die Zuweisung von Mitteln an Gemeinden.
  • Informationsfreiheit: Förderung der Transparenz in allen steirischen Gemeinden, unabhängig von ihrer Größe.
Unser Plan für Transparenz und Kontrolle
Design ohne Titel (2)

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