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Die Antikorruptions-kraft

Unser Plan gegen Korruption. Deswegen am 24.11. NEOS wählen!  

Wir brauchen anständige und saubere Politik in der Steiermark. Das von SPÖ und ÖVP über Jahrzehnte etablierte System begünstigt Sesselkleber und abgehobene Funktionär:innen. Vielen Politiker:innen in der Steiermark geht es nur um eigene Macht, mit wenig Interesse an Lösungen für uns Steirer:innen. 

Die Landesregierung sollte der Bevölkerung dienen, nicht umgekehrt. Wir streben Transparenz an, um Politikverdrossenheit abzubauen. Der FPÖ-Finanzskandal in Graz zeigt, dass Millionen ohne Kontrolle verschoben werden. Das „Objektivierungsgesetz“ fördert weiter ungenierten Postenschacher. Unser Bundesland gehört den Bürger:innen, nicht den Parteien. Ohne Politikerhaftung wird der Selbstbedienungsladen weiter schamlos bedient. Wir haben ein Recht zu wissen, wohin unsere Steuergelder fließen; sie sollen allen und nicht nur wenigen mit Regierungsnähe zugutekommen. In der Steiermark muss zählen, was man kann, nicht wen man kennt.

 

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👮‍♀️Verantwortlichkeit und Haftung

Maßnahmen

🔍Transparenz und Kontrolle

Maßnahmen

Wir Neos sind die Kraft gegen Korruption

👮‍♀️Die Antikorruptionskraft für Verantwortung

  • Politiker:innen-Haftung: Einführung einer Haftung für Mitglieder der Landesregierung bei grober Pflichtverletzung.
  • Anti-Postenschacher-Gesetz: Einführung öffentlicher Hearings für Top-Jobs, verpflichtende Reihung und Einsichtsrecht des Landtags.
  • Cooling-Off Phase: gesetzlich festgelegte Sperrfrist von einem Jahr für den Wechsel von politischen Ämtern zu Top-Jobs in Landesbeteiligungen.
  • Amtszeitbeschränkung: Beschränkung der Amtszeit auf 15 Jahre für Abgeordnete und 10 Jahre für Regierungsämter.
Unser Plan für Verantwortlichkeit und Haftung 

🔍Die Antikorruptionskraft für saubere Politik

  • Steirisches Transparenz-Portal: Online-Plattform zur Information über Ausgaben der Landesregierung, vergleichbar mit dem Südtiroler Bürgernetz.
  • Transparente Partei- und Klubfinanzen: Veröffentlichung aller Finanzen der Landtags- und Gemeinderatsklubs sowie der Parteien.
  • Wahlkampfkostenobergrenzen: Einführung einer Obergrenze von 400.000 € für Wahlkampfkosten in Graz.
  • Regierungsmonitor: Überwachung der Umsetzung des Regierungsprogramms und Veröffentlichung von Regierungsbeschlüssen.
  • Objektive Mittelvergabe: Einführung eines objektiven Kriterienkatalogs für die Zuweisung von Mitteln an Gemeinden.
  • Informationsfreiheit: Förderung der Transparenz in allen steirischen Gemeinden, unabhängig von ihrer Größe.
Unser Plan für Transparenz und Kontrolle
Design ohne Titel (2)

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