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LandTAGSWAHL STEiermark 2024

Hier findest du die Ergebnisse der Vorwahl!
 

Hier gelangst du zu den vollständigen Ergebnissen

ENDErgebnis der Vorwahl

Listenerste:r

1. Niko Swatek

2. Carolin Simone Mölzer

3. David Siker

4. Martina Holzer

TOP 8 Weitere Listenplätze  

1. Bettina Schoeller

2. Robert Reif

3. Lukas Hosemann

4. Sebastian Wintschnig

5. Athanasia Toursougas-Reif

6. Alessandra Rachetti

7. Jan Pieter Stering

8. Helene Katharina Paar

SO FUNKTIONIERT DIE NEOS VORWAHL:

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FAQ's zur LANDTAGswahl 2024

Transparenz und Mitbestimmung bei den Kandidat:innenlisten für die Steirische Landtagswahl 2024

Die Erstellung der Kandidat:innenlisten bei NEOS erfolgt in einem transparenten, dreistufigen Vorwahlverfahren. Wir sind der Überzeugung, dass es in der Politik mehr Menschen aus der Mitte der Gesellschaft braucht. Deshalb stehen unsere Vorwahlen auch allen Bürger:innen offen.

Kandidatur

Jede:r passiv Wahlberechtigte kann sich um einen Listenplatz bei NEOS bewerben. Dazu müssen alle erforderlichen Unterlagen per E-Mail an NEOS übermittelt werden. Das Zeitfenster für die Kandidatur ist der 26.05.2024 bis 12.06.2024..

Persönliches Vorwahlprofil

Nach der Übermittlung der Unterlagen erhalten alle Kandidat:innen Zugangsdaten zur Einrichtung ihrer persönlichen Vorwahlprofile. Unter vorwahl.neos.eu können sie sich Wähler:innen präsentieren und ab dem 17.06.2024 im Online-Dialog Fragen von interessierten Bürger:innen beantworten.

Stufe 1 - Öffentliche Vorwahl

Vom 20.06.2024 12:00 Uhr bis zum 27.06.2024 12:00 Uhr können den Kandidat:innen über unsere Vorwahlplattform Punkte im Vorwahlverfahren vergeben werden. Vorwahlberechtigt ist dabei jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat in der Steiermark ihren Hauptwohnsitz hat. Die Registrierung zum/zur Vorwähler:in ist jederzeit unter vorwahl.neos.eu möglich. Die Anzahl der erzielten Stimmen in der öffentlichen Online-Vorwahl wird durch die Anzahl der teilnehmenden Wähler:innen dividiert, das Ergebnis bildet den „Bürger:innenvorschlag“.

Stufe 2 - Landesteam

In der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens vergeben die Mitglieder des Landesteam Punkte an die Kandidat:innen. Das Ergebnis der Stufe 2 ist der „Vorstandsvorschlag“.

Stufe 3 - Landesmitgliederversammlung

Im Rahmen der Landesmitgliederversammlung am 30.06.2024 in Graz werden von allen steirischen NEOS Mitgliedern Punkte an die Kandidat:innen vergeben. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der Mitgliederversammlung wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den „Mitgliedervorschlag“.

Bereit für den Wahlkampf

Mit dem fertiggestellten, demokratischen Ergebnis ist die Liste fixiert, und der Landtagswahlkampf kann starten. Wir freuen uns auf einen engagierten Wahlkampf und darauf, gemeinsam die Zukunft der Steiermark mitzugestalten.

Alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, sind wahlberechtigt. Die öffentliche Vorwahl wird unter vorwahl.neos.eu abgewickelt.

Um in der öffentlichen Vorwahl Punkte vergeben zu können, ist eine Registrierung als Vorwähler:in unter vorwahl.neos.eu sowie die Verifizierung des Vorwähler:innen-Accounts Voraussetzung.

Nein. Die Mitgliedschaft bei NEOS ist keine Voraussetzung, um in der Vorwahl-Stufe 1 Punkte zu vergeben.

Während des Online Dialogs können unseren Kandidat:innen auf unserer Vorwahlplattform Fragen gestellt werden.

Du musst dich unter vorwahl.neos.eu registrieren und deinen Account verifizieren lassen. Ob du verifiziert bist, siehst du, wenn du rechts oben deine Initialen anklickst, „Account“ auswählst und deinen Verifizierungsstatus prüfst: 

 

  • „nicht verifiziert“: du musst den Verifizierungsprozess starten und dein Profil mittels E-ID (Digitales Amt), Ausweisupload oder persönlich in einer NEOSphäre verifizieren.
  • „Warte auf Dokumentenprüfung“: du hast bereits Unterlagen eingereicht und wir überprüfen im Hintergrund deine Wahlberechtigung.
  • „Identität bestätigt (manuelle Überprüfung der Wahlberechtigung läuft)“: wir prüfen im Hintergrund, ob du wahlberechtigt bist (innerhalb weniger Stunden, nachdem du deine Identität bestätigt hast)
  • „Adresse bestätigt (manuelle Überprüfung der Wahlberechtigung läuft)“: wir prüfen im Hintergrund, ob du wahlberechtigt bist (innerhalb weniger Stunden, nachdem du deine Adresse bestätigt hast)

Du unterstützt diesen Prozess am besten, indem du deine Daten genauso angibst, wie sie auch in der Wählerevidenz zu finden sind. Bei Fragen wende dich gerne an vorwahl@neos.eu
 
Wenn du verifiziert bist, wähle aus dem Menüpunkt „Vorwahlen“ die Wahl aus, an der du als Vorwähler:in teilnehmen willst. Wenn das Abstimmungsfenster offen ist, siehst du den Button „Jetzt wählen“ rechts oben. Über diesen Button kommst du direkt zur Wahl.

Der erste Schritt besteht darin, dass du dich auf unserem Vorwahl-Portal registrierst. Bitte gib hier genau jene Daten an, die offiziell von dir in der Wählerevidenz gespeichert sind (zweiter Vorname, kein Spitzname, …). Du benötigst für die Registrierung jedenfalls eine eigene E-Mail-Adresse.

Um sicherzustellen, dass jede:r Wähler:in nur eine einzige Stimme abgibt (one person, one vote), müssen wir in einem zweiten Schritt deine Identität und deine Wahlberechtigung überprüfen.

Bestätigung der Identität

Zur Bestätigung deiner Identität stehen mehrere Möglichkeiten zur Wahl. Entweder du nutzt die eID (Digitales Amt, vormals "ID Austria"), lädst deine Dokumente hoch oder kommst persönlich mit einem Ausweis in einer unserer NEOSphären vorbei.

Bestätigung deiner Wahlberechtigung

  • eID (Digitales Amt, vormals "ID Austria")

Wenn du eID als Verifizierungsmethode gewählt hast, müssen wir im Hintergrund noch deine Staatsbürgerschaft überprüfen. Denn leider werden hier keine Informationen zu deiner Staatsbürgerschaft übermittelt. Dies erfolgt durch einen automatischen Abgleich mit der Wählerevidenz. Dafür müssen deine eingegebenen Informationen mit jenen der Wählerevidenz ganz genau übereinstimmen. Wenn alle Daten korrekt sind, schalten wir dich innerhalb weniger Stunden frei. Wenn uns noch Informationen fehlen, melden wir uns bei dir unter deiner angegebenen E-Mail-Adresse.

  • Dokumente-Upload

Lade über unsere Website ein qualitativ hochwertiges Foto oder einen Scan deines gültigen Reisedokumentes (Reisepass oder Personalausweis) hoch. Wir kontrollieren deine Daten und schalten dich, wenn alle Daten korrekt sind, innerhalb weniger Stunden frei. Wenn uns noch Informationen fehlen, melden wir uns bei dir unter deiner angegebenen E-Mail-Adresse.

  • Persönlich mit Ausweis

Komm mit deinem gültigen Pass oder deinem Personalausweis bei uns vorbei! 

ACHTUNG! Bitte ruf unbedingt mindestens 2 Werktage, bevor du vorbeikommst, an! Wir überprüfen anhand deines Dokuments deine Wahlberechtigung und schalten dich (in der Regel innerhalb weniger Stunden) frei.

Der erste Schritt besteht darin, dass du dich auf unserem Vorwahl-Portal registrierst. Bitte gib hier genau jene Daten an, die offiziell von dir in deinem Reisedokument gespeichert sind (zweiter Vorname, kein Spitzname, …). Du benötigst für die Registrierung jedenfalls eine eigene E-Mail-Adresse.

Um sicherzustellen, dass jede:r Wähler:in nur eine einzige Stimme abgibt (one person, one vote), müssen wir in einem zweiten Schritt deine Identität und deine Adresse überprüfen.

Zur Bestätigung deiner Identität stehen mehrere Möglichkeiten zur Wahl. Entweder du nutzt die eID (Digitales Amt, vormals "ID Austria"), lädst deine Dokumente hoch oder kommst persönlich mit einem Ausweis in einer unserer NEOSphären vorbei.

Bestätigung deiner Wahlberechtigung

  • eID (Digitales Amt, vormals "ID Austria")

Verifiziere dich mithilfe deiner e-ID. Leider werden hier noch keine Informationen zu deinem Hauptwohnsitz übermittelt. Dafür musst du uns noch eine Meldebestätigung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, übermitteln. Dies kannst du über den Dokumente-Upload erledigen oder indem du uns die Meldebestätigung an vorwahl@neos.eu übermittelst.

Dokumente-Upload

Lade über unsere Website ein qualitativ hochwertiges Foto oder einen Scan deines gültigen Reisedokumentes (Reisepass oder Personalausweis) sowie eine Meldebestätigung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, hoch. Wir kontrollieren deine Daten und schalten dich, wenn alle Daten korrekt sind, innerhalb weniger Stunden frei. Wenn uns noch Informationen fehlen, melden wir uns bei dir unter deiner angegebenen E-Mail-Adresse.

Persönlich mit Ausweis und Meldezettel

Komm mit deinem Pass oder deinem Personalausweis sowie einer Meldebestätigung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, bei uns vorbei!ACHTUNG! Bitte ruf unbedingt mindestens 2 Werktage, bevor du vorbeikommst, an! Wir überprüfen anhand deiner Dokumente deine Wahlberechtigung und schalten dich (in der Regel innerhalb weniger Stunden) frei.

Wenn du verifiziert bist und das Abstimmungsfenster offen ist, kannst du zweimal abstimmen:

Im ersten Schritt wählst du eine Person aus dem Feld der Kandidat:innen für den Listenplatz eins aus. 

Im zweiten Schritt kannst du Punkte an Kandidat:innen für die weiteren Listenplätze geben.