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Gefahr im Verzug auf der Pathologie am LKH Graz II?

Warum jetzt vollständige Aufklärung notwendig ist und wie sich LR Kornhäusl vor seiner Verantwortung drückt 

Die Pathologie ist einer der sensibelsten Bereiche unseres Gesundheitssystems. Hier wird etwa festgestellt, ob eine Krebserkrankung vorliegt, welche Therapie notwendig ist und wie die weitere medizinische Behandlung aussieht. Hinter jeder Gewebeprobe steht ein Mensch, stehen Angehörige, die auf Gewissheit warten. Wenn hier keine idealen Arbeitsbedingungen herrschen, kann es zu Fehlern mit gravierenden Auswirkungen kommen. 

Genau deshalb beobachten wir die Entwicklungen rund um die Pathologie am LKH Graz II mit großer Sorge. 

Was ist passiert? 

Seit fast einem Jahr gibt es Berichte über organisatorische Konflikte, Führungsprobleme und Belastungen innerhalb der Abteilung. Gleichzeitig stehen Hinweise auf Probleme in der Qualitätssicherung im Raum. Auch das laufende ISO-15189-Akkreditierungsverfahren, ein international anerkannter und gesetzlich verpflichtender Qualitätsstandard für medizinische Labore, soll ausgesetzt worden sein. Jahre der Vorbereitung und wohl ein sechsstelliger Eurobetrag (Steuergeld!) wären bei einem Abbruch in den Sand gesetzt. 

Dabei spielt auch ein Disput zwischen zwei Führungspersönlichkeiten bei der KAGes eine Rolle. Für uns NEOS geht es aber nicht um persönliche Konflikte. Es geht um etwas Grundsätzliches: um Patientensicherheit, Vertrauen in unser Gesundheitssystem und die Frage, ob die bestehenden Strukturen langfristig funktionieren. Das muss sichergestellt werden.

Warum funktionierende Strukturen so entscheidend sind 

Fehler in der Pathologie sind oft nicht sofort sichtbar. Sie werden häufig erst Wochen oder Monate später erkannt – mit potenziell schwerwiegenden Folgen für Betroffene. 

Was das bedeuten kann, zeigen Fälle aus anderen Bundesländern: In Oberösterreich wurde einer jungen Frau zuletzt wegen einer falschen Krebsdiagnose ihre gesunde Gebärmutter entfernt.  

Wenn Verantwortung und tatsächliche Entscheidungsbefugnis auseinanderfallen, entstehen Unsicherheiten. Aber genau das dürfte in der Pathologie des LKH Graz II passiert sein.

Medizinische Verantwortung ohne Entscheidungsbefugnis? 

Im Zentrum der Diskussion steht eine Organisationsstruktur, bei der medizinische Verantwortung und dienstrechtliche Führung offenbar getrennt wurden. Das bedeutet vereinfacht gesagt: Der Institutsleiter blieb medizinisch verantwortlich, konnte aber dienstrechtlich keine verbindlichen Anordnungen mehr treffen. 

Damit trägt eine Person die Verantwortung – ohne tatsächlich entscheiden zu können. 

Das ist ein zentrales Problem. Denn in hochsensiblen medizinischen Bereichen müssen Verantwortung, Entscheidungsbefugnis und Kommunikationswege klar zusammenpassen. Tun sie das nicht, entstehen informelle Strukturen, Unsicherheit und Fehleranfälligkeit. 

Berichten der Spitalsärztevertretung zufolge hatte diese Konstruktion bereits konkrete Auswirkungen auf den Alltag. So soll der medizinisch verantwortliche Leiter nicht einmal mehr selbst anordnen haben können, dass bei dringenden Befundungen länger gearbeitet wird. Die Folgen liegen auf der Hand: Befunde verzögern sich, Wartezeiten steigen, Unsicherheit in Abläufen nimmt zu. 

Hinweise auf Qualitätsprobleme ernst nehmen

Zusätzlich gibt es Berichte über vertauschte Proben, nicht auffindbares Tumormaterial, verlängerte Wartezeiten sowie zunehmende Probleme in der Qualitätssicherung. 

Wichtig ist dabei: Nach aktuellem Wissensstand gibt es keine Hinweise darauf, dass Patientinnen oder Patienten zu Schaden gekommen sind. Aber genau deshalb braucht es jetzt vollständige Aufklärung – bevor Menschen Schaden nehmen. 

Warum die ISO-15189-Akkreditierung so wichtig ist 

Besonders alarmierend ist aus unserer Sicht die Situation rund um die ISO-15189-Akkreditierung, die zumindest unterbrochen werden musste. 

Diese Akkreditierung ist kein bürokratischer Formalakt, sondern ein gesetzlich verpflichtender und international anerkannter Qualitätsstandard für medizinische Labore. Dabei wird überprüft, ob Prozesse nachvollziehbar sind, ob Verantwortlichkeiten klar geregelt sind, ob Qualitätssicherung funktioniert und ob Patientinnen und Patienten auf verlässliche Diagnosen vertrauen können. 

Viele renommierte Institute in Österreich haben diese Akkreditierung bereits erfolgreich umgesetzt. 

Auch innerhalb der KAGes wurde die Bedeutung dieser Qualitätsstandards bereits mehrfach hervorgehoben. Umso ernster ist es zu nehmen, wenn im Zuge eines solchen Verfahrens Nichtkonformitäten festgestellt werden oder ein Überprüfungsverfahren sogar frühzeitig abgebrochen wird. 

Das zeigt deutlich: Hier geht es längst nicht mehr nur um interne Spannungen, sondern um die Frage, ob die bestehenden Strukturen langfristig geeignet sind, höchste Qualität und Patientensicherheit sicherzustellen.

Suspendierung des Institutsleiters verschärft die Situation 

Ein weiterer Tiefpunkt war zuletzt die Suspendierung des Institutsleiters. Gerade mitten in einer ohnehin hochsensiblen Situation verliert damit jene Person ihre Funktion, die für das Qualitätsmanagementsystem letztverantwortlich war. 

Für uns wirft das zentrale Fragen auf, mit denen wir Landesrat Kornhäusl im Landtag konfrontiert haben: Warum wurde trotz monatelanger Warnungen keine nachhaltige Lösung geschaffen? Seit wann waren politische Verantwortungsträger informiert? Welche Maßnahmen wurden gesetzt? Wie viele Fehler und Beinahe-Fehler wurden dokumentiert? Welche Konsequenzen hat das für die Patientensicherheit? 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pathologie leisten hochkomplexe Arbeit unter enormem Druck. Gerade deshalb brauchen sie funktionierende Strukturen, stabile Führung und politische Rahmenbedingungen, die Qualität überhaupt erst ermöglichen.

Gesundheitslandesrat für Gesundheit nicht zuständig? 

Mit unserer Dringlichen Anfrage im Landtag haben wir unsere Pflicht als Oppositionskraft einmal mehr wahrgenommen und Gesundheitslandesrat Kornhäusl mit der chaotischen Situation in der KAGes konfrontiert. Denn als Gesundheitslandesrat ist er zugleich oberster KAGes-Chef. Und trotzdem ließ Kornhäusl wissen, dass er nicht zuständig sei. Stattdessen zog er sich darauf zurück, dass eh noch nichts passiert sei.  

Wir fragen: Muss denn erst was passieren, damit etwas passiert? 

Ob es ihm nun passt oder nicht: Der Ball liegt nun bei Gesundheitslandesrat Kornhäusl und der Landesregierung. Sie müssen eine rasche und nachhaltige Lösung der Causa finden. 

Denn die Sicherheit der Patientinnen und Patienten muss immer an erster Stelle stehen! 

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