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Wie wir die demokratische Kontrolle in Graz stärken wollen

Die NEOS fordern mehr Transparenz und Kontrolle in der Landeshauptstadt Graz. Vorsitzender des Kontrollausschusses der Stadt Graz und NEOS-Gemeinderat Philipp Pointner setzt sich für eine Überwachung der Wahlkampfkosten und die Unabhängigkeit des Stadtrechnungshofes ein.

Philipp Pointner und Niko Swatek setzen sich für gläserne Parteien und Fraktionen ein.

Was ist passiert? 

Bereits 2016 beschäftigte sich eine Arbeitsgruppe im Grazer Kontrollausschuss mit dem Wunsch der Stadt Graz nach mehr Kontrolle und Transparenz. Aufgrund des Endes der Gemeinderatsperiode ist die Debatte versandet. Erst auf Drängen und unter der Leitung unseres pinken Gemeinderats Philipp Pointner wurde vom Kontrollausschuss Anfang 2022 eine neue Arbeitsgruppe einberufen. Ziel ist es, die 2016 begonnenen Arbeiten endlich zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. 

Die Arbeitsgruppe arbeitete ein Paket mit folgenden Forderungen aus: 

  1. Statutenänderung: Eine Statutenänderung soll die Unabhängigkeit des Stadtrechnungshofes ermöglichen. 
  2. Die Kontrolle der Einhaltung einer Wahlkampfkostenobergrenze soll an den Stadtrechnungshof übergeben werden. 

Ablehnung im Landtag

“Genug gewartet: Gläserne Parteien und Fraktionen sind längst überfällig. Worauf wartet das Land noch?”, wundert sich Philipp Pointner. Trotz großer Mehrheit im Gemeinderat, wurde der Gesetzesentwurf von der Landesregierung ohne nähere Begründung abgelehnt. Bei NEOS sorgte das für eine Erhöhung des Drucks auf die Landesregierung. “Graz braucht endlich eine Wahlkampfkostenobergrenze, wie es sie im Land gibt. Das Gesetz liegt auf dem Tisch und darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden!”, fordert NEOS-Steiermark-Landessprecher und Klubobmann Niko Swatek.

Verfassungsjuristisches Gutachten 

Um verfassungsrechtliche Bedenken aus dem Weg zu räumen, beauftragte Philipp Pointner die Verfassungsjuristin und Universitätsprofessorin Frau Dr.in Maria Bertel mit einem Gutachten. Ihr schockierendes Ergebnis: Bereits seit 30 Jahren geltende Bestimmungen sind verfassungsrechtlich bedenklich. Die fragwürdigen Punkte im Detail: 

  1. Die Bestimmungen zur Beauftragung des Stadtrechnungshofes durch den Kontrollausschuss.
  2. Die Funktion des Stadtrechnungshofes als geschäftsführende Abteilung des Kontrollausschusses. Das ist problematisch, da der Stadtrechnungshof unabhängig und weisungsfrei vom Kontrollausschuss – und somit vom Gemeinderat – sein sollte.
  3. Die “Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung” der Vereinten Nationen ist ein nutzloses Kontrollkriterium. Die Vorgaben haben keine bindende Wirkung und müssen somit nicht zwanghaft befolgt werden.

Unser Vorstoß ließe sich bedenkenlos umsetzen. Philipp Pointner sieht sich durch das Gutachten bestätigt.

Kurzstudie Frau Dr.in Maria Bertel

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