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Graz-Wahl 2026

Alle Informationen zur NEOS-Listenerstellung und zur Graz-Wahl am 28. Juni 2026

Jetzt zählt deine Stimme!

Bei unserer Listenerstellung können alle Interessierten mitbestimmen - offen und transparent. Bis 16. März 2026, 12:00 Uhr kannst du auf vorwahl.neos.eu deine Favorit:innen unterstützen. Zuerst wählst du eine Person für Listenplatz 1 (Spitzenkandidat:in). Danach vergibst du 15 Punkte für die weiteren Listenplätze.

Zur Vorwahl-Seite

Offene Fragen?

Wenn du Fragen zur NEOS-Vorwahl hast, kannst du dich jederzeit an unsere Vorwahl-Verantwortliche wenden.

FAQ zur Gemeinderatswahl Graz 2026

Die Kandidat:innenliste für die Wahl zum Grazer Gemeinderat entsteht bei NEOS immer in einem transparenten mehrstufigen Vorwahlverfahren. Im dreistufigen Prozess gilt: Stufe 1 - Öffentliche Vorwahl, Stufe 2 - Votum durch Bundesvorstand und Landesteam und Stufe 3 - Mitgliedervotum.

Die NEOS Vorwahl als interessierte:r Bürger:in
Im Rahmen des Vorwahlprozesses können interessierte Bürger:innen die Kandidat:innen im Online-Dialog kennenlernen und ihnen Fragen stellen.
Voraussetzung: Erfolgreiche Registrierung unter vorwahl.neos.eu

Die NEOS Vorwahl als Vorwähler:in
Du möchtest unsere Gemeinderatsliste aktiv mitgestalten? In der ersten Vorwahlstufe kann jede:r interessierte Bürger:in als Vorwähler:in abstimmen und so die Liste mitprägen. Die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht in der NEOS Vorwahl richten sich nach dem jeweiligen zu wählenden Vertretungskörper - in diesem Fall nach der Wahlberechtigung für die Gemeinderatswahl in Graz.

Die NEOS Vorwahl als Kandidat:in
Bei uns kann sich jede:r interessierte:r Bürger:in um einen Listenplatz für die Gemeinderatswahl in Graz bewerben - unabhängig davon, ob er oder sie NEOS Mitglied ist. Voraussetzungen für eine Kandidatur ist die passive Wahlberechtigung für die Gemeinderatswahl, eine fristgerechte Bewerbung und die Zulassung durch das Landesteam.

 

An der Online-Vorwahl können Personen teilnehmen, die

  • mindestens 16 Jahre alt sind und

eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Österreichische Staatsbürger:innen mit Hauptwohnsitz in Graz
  2. EU-Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Graz
    (Nachweis durch gültigen Meldezettel - nicht älter als 6 Monate, sofern keine Auffindbarkeit in der Wählerevidenz gegeben ist)
  3. Drittstaatsangehörige mit Hauptwohnsitz in Graz
    (Nachweis durch gültigen Meldezettel - nicht älter als 6 Monate)

Die öffentliche Vorwahl wird über vorwahl.neos.eu abgewickelt.

Um bei der öffentlichen Vorwahl als Vorwähler:in mitmachen zu können, brauchst du neben der Registrierung auch eine Verifizierung deines Accounts.

So geht’s:

Account auf vorwahl.neos.eu anlegen

  • Gib deine Daten genau so ein, wie sie offiziell gespeichert sind (z. B. alle Vornamen).
  • Verifizierung starten
  • Rechts oben auf deine Initialen klicken
  • „Account“ auswählen
  • Beim „Verifizierungsstatus“ den Prozess starten

Verifizierungsmethode wählen
Du kannst dich je nach Möglichkeit verifizieren über:

  • eID (Digitales Amt / ID Austria)
  • Ausweisupload (Foto oder Scan von Reisepass oder Personalausweis)
  • Bei Problemen: persönlich in der NEOSphäre mit Ausweis (am besten vorher kurz anrufen)

Status checken
Im Account siehst du jederzeit, ob du schon verifiziert bist oder ob die Prüfung noch läuft.

Nein. Du musst nicht NEOS-Mitglied sein, um für NEOS zu kandidieren. Für eine Kandidatur zählt, dass du die passive Wahlberechtigung erfüllst und unsere liberalen Werte teilst.

  • 02.02.2026 – 20.02.2026 12:00 Uhr: Bewerbungsphase
  • 23.02.2026: Zulassung der Kandidat:innen (Landesteam)
  • 24.02.2026 – 26.02.2026 15:00 Uhr : Erstellung der Profile
  • 27.02.2026 12:00 Uhr – 08.03.2026 12:00 Uhr: Online-Dialog
  • 09.03.2026 12:00 Uhr – 16.03.2026 12:00 Uhr: Online-Vorwahl (Stufe 1)
  • 18.03.2026: Landesteamsitzung (Stufe 2)
  • 21.03.2026: Landesmitgliederversammlung (Stufe 3)

Wahlberechtigt bei der Grazer Gemeinderatswahl sind alle Personen, die

  • spätestens am Wahltag 16 Jahre alt sind,
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Unionsbürger:in sind,
  • nicht durch gerichtliche Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • ihren Hauptwohnsitz in Graz haben.

Nicht wahlberechtigt bei der Gemeinderatswahl sind dagegen Drittstaatsangehörige (also Personen ohne österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft).

Bei der Grazer Gemeinderatswahl darfst du kandidieren, wenn du

  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt bist,
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder Unionsbürger:in bist,
  • deinen Hauptwohnsitz in Graz hast und
  • nicht von der Wählbarkeit durch ein Gericht ausgeschlossen bist.

Zusätzlich gelten für eine NEOS-Kandidatur die Regeln der NEOS-Vorwahl.

Die Wahl wird am 28. Juni 2026 stattfinden.

  • Aktives Wahlrecht heißt: Du darfst wählen und bei einer Wahl deine Stimme abgeben.
  • Passives Wahlrecht heißt: Du darfst kandidieren und dich als Kandidat:in zur Wahl stellen lassen.

Kurz gesagt: aktiv = wählen, passiv = gewählt werden.

Unsere Schritte zur NEOS-Liste: 

1

Bewerbungsphase

Um an der Listenerstellung zum Grazer Gemeinderat teilzunehmen, musst du alle erforderlichen Unterlagen bis spätestens Freitag, den 20.02.2026, 12:00 Uhr, über folgendes Formular hochladen.

2

 Zulassung der Kandidat:innen durch das Landesteam

Wie bei NEOS üblich wird das höchste strategische Gremium über die Zulassung der Kandidat:innen zur Vorwahl entscheiden. 

3

Erstelle dein Profil auf der NEOS Vorwahl Plattform 

Teil des Vorwahlprozesses ist auch der Online Dialog auf unserer Vorwahl Plattform (vorwahl.neos.eu), bei dem interessierte Bürger:innen allen Kandidat:innen Fragen stellen können. Dazu musst du ein Profil auf der Vorwahl Plattform von 24.02.2026 bis 26.02.2026 15:00 Uhr erstellen.

4

Online-Dialog

Der Online Dialog mit interessierten Bürger:innen über unsere Vorwahl Plattform findet von 27.02.2026 12:00 Uhr bis 08.03.2026 12:00 Uhr statt.

5

Online-Vorwahl (Stufe 1)

In der ersten Vorwahlstufe können alle Grazer:innen, die die Vorraussetzungen für die Vorwahl erfüllen und sich verifizieren, von 09.03.2026 12:00 Uhr – 16.03.2026 12:00 Uhr abstimmen.

6

Votum des Landesteams (Stufe 2)

Den zweiten Schritt der Vorwahl begeht das Landesteam, das am 18.03.2026 in der zweiten Stufe vorwählt. Das Ergebnis dieser Vorwahlstufe wird – wie alle weiteren Ergebnisse – auf unserer Vorwahlseite vorwahl.neos.eu online gestellt. Sobald das Ergebnis verfügbar ist, wirst du von uns informiert.

7

Landesmitgliederversammlung

Die dritte und finale Vorwahlstufe des Listenerstellungsprozesses zum Grazer Gemeinderat wird bei der Landesmitgliederversammlung am 21.03.2026 gewählt, bei der die Grazer Mitglieder stimmberechtigt sind. Genauere Infos und eine Einladung zur Versammlung folgen noch.