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Graz-Wahl 2026

Bewirb dich jetzt bis zum 21.02.2026 als Kandidat:in für NEOS Graz!

Infos zum Bewerbungsverfahren

Kandidiere für einen Listenplatz bei der Graz-Wahl! Denn: Graz braucht dich.

In Graz braucht es eine Politik, die transparent arbeitet, Probleme ehrlich anspricht und Lösungen umsetzt, statt Stillstand und Ausreden. NEOS wollen auch weiter im Gemeinderat konsequent für bessere Bildung, mehr Chancen, saubere Politik ohne Freunderlwirtschaft und eine Stadt kämpfen, die Zukunft möglich macht.

Dafür suchen NEOS Graz die besten Köpfe - Menschen mit Haltung, Ideen und dem Willen, Verantwortung zu übernehmen.

Wenn du nicht mehr zuschauen willst, sondern Graz mitgestalten möchtest: Kandidiere jetzt bei der NEOS-Vorwahl für einen Listenplatz  bei der Graz-Gemeinderatswahl.

Jetzt bewerben

Die Bewerbungsfrist endet in:

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NEOS l(i)eben Demokratie


So kannst du auf der NEOS-Liste kandidieren:

Welche Positionen werden vergeben?

Mit dieser Vorwahl erstellen wir die NEOS-Liste für die Graz-Wahl 2026. Bewerbungen sind möglich für:

  1. Listenerste:r (Spitzenkandidat:in)
  2. Weitere Listenplätze

Du kannst bei der Einreichung deiner Bewerbung angeben, ob du dich nur für den ersten Listenplatz bewirbst, nur für die weiteren Listenplätze oder ob du dich sowohl für den ersten Listenplatz, als auch die weiteren Listenplätze bewirbst.

So bewirbst du dich 

Fülle das Formular weiter unten aus und lade folgende Dokumente bis spätestens 21.02.2026 12:00 Uhr hoch:

  1. Strafregisterauszug, max. 6 Monate alt
  2. Lebenslauf mit Foto
  3. Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
  4. Reisepass / Personalausweis (max. 6 Monate abgelaufen)
  5. Bewerbungsformular*
  6. Complianceerklärung*
  7. Compliance-Formular für Spenden*
  8. KSV-Auszug auf Nachfrage

*Klicke auf den Button, um zu den Dokumentenvorlagen zu gelangen

Link zu den Dokumenten

So geht es danach weiter

Nach fristgerechtem Einlangen deiner vollständigen Bewerbung wird deine Bewerbung zuerst vom Landesteam geprüft. Dieses Zulassungsverfahren erfolgt am 23.02. Danach bekommst du eine E-Mail mit allen Infos - damit erstellst du dein Profil auf „vorwahl.neos.eu“.

Für die Profilerstellung hast du von 24.02 bis 26.02. 15:00 Uhr Zeit.

Ab dem 27.02. startet der NEOS-Online-Dialog: Dort können alle Interessierten Fragen an die Kandidat:innen stellen und anschließend vom 09.03.-16.03. Punkte vergeben. Damit ist Stufe 1 abgeschlossen - die Erklärung zu Stufe 2 und 3 folgt im nächsten Abschnitt.

Übersicht: 3 Vorwahl-Stufen

Fülle das Formular aus und bewirb dich jetzt für einen Listenplatz bei NEOS Graz!

Die nächsten Schritte: 

1

Bewerbungsphase

Um an der Listenerstellung zum Grazer Gemeinderat teilzunehmen, musst du alle erforderlichen Unterlagen bis spätestens Samstag, den 21.02.2026, 12:00 Uhr, über folgendes Formular hochladen.

2

 Zulassung der Kandidat:innen durch das Landesteam

Wie bei NEOS üblich wird das höchste strategische Gremium über die Zulassung der Kandidat:innen zur Vorwahl entscheiden. 

3

Erstelle dein Profil auf der NEOS Vorwahl Plattform 

Teil des Vorwahlprozesses ist auch der Online Dialog auf unserer Vorwahl Plattform (vorwahl.neos.eu), bei dem interessierte Bürger:innen allen Kandidat:innen Fragen stellen können. Dazu musst du ein Profil auf der Vorwahl Plattform von 24.02.2026 bis 26.02.2026 15:00 Uhr erstellen.

4

Online-Dialog

Der Online Dialog mit interessierten Bürger:innen über unsere Vorwahl Plattform findet von 27.02.2026 12:00 Uhr bis 08.03.2026 12:00 Uhr statt.

5

Online-Vorwahl (Stufe 1)

In der ersten Vorwahlstufe können alle Grazer:innen, die die Vorraussetzungen für die Vorwahl erfüllen und sich verifizieren, von 09.03.2026 12:00 Uhr – 16.03.2026 12:00 Uhr abstimmen.

6

Votum des Landesteams (Stufe 2)

Den zweiten Schritt der Vorwahl begeht das Landesteam, das am 18.03.2026 in der zweiten Stufe vorwählt. Das Ergebnis dieser Vorwahlstufe wird – wie alle weiteren Ergebnisse – auf unserer Vorwahlseite vorwahl.neos.eu online gestellt. Sobald das Ergebnis verfügbar ist, wirst du von uns informiert.

7

Landesmitgliederversammlung

Die dritte und finale Vorwahlstufe des Listenerstellungsprozesses zum Grazer Gemeinderat wird bei der Landesmitgliederversammlung am 21.03.2026 gewählt, bei der die Grazer Mitglieder stimmberechtigt sind. Genauere Infos und eine Einladung zur Versammlung folgen noch.

FAQ zur Gemeinderatswahl Graz 2026

Die Kandidat:innenliste für die Wahl zum Grazer Gemeinderat entsteht bei NEOS immer in einem transparenten mehrstufigen Vorwahlverfahren. Im dreistufigen Prozess gilt: Stufe 1 - Öffentliche Vorwahl, Stufe 2 - Votum durch Bundesvorstand und Landesteam und Stufe 3 - Mitgliedervotum.

Die NEOS Vorwahl als interessierte:r Bürger:in
Im Rahmen des Vorwahlprozesses können interessierte Bürger:innen die Kandidat:innen im Online-Dialog kennenlernen und ihnen Fragen stellen.
Voraussetzung: Erfolgreiche Registrierung unter vorwahl.neos.eu

Die NEOS Vorwahl als Vorwähler:in
Du möchtest unsere Gemeinderatsliste aktiv mitgestalten? In der ersten Vorwahlstufe kann jede:r interessierte Bürger:in als Vorwähler:in abstimmen und so die Liste mitprägen. Die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht in der NEOS Vorwahl richten sich nach dem jeweiligen zu wählenden Vertretungskörper - in diesem Fall nach der Wahlberechtigung für die Gemeinderatswahl in Graz.

Die NEOS Vorwahl als Kandidat:in
Bei uns kann sich jede:r interessierte:r Bürger:in um einen Listenplatz für die Gemeinderatswahl in Graz bewerben - unabhängig davon, ob er oder sie NEOS Mitglied ist. Voraussetzungen für eine Kandidatur ist die passive Wahlberechtigung für die Gemeinderatswahl, eine fristgerechte Bewerbung und die Zulassung durch das Landesteam.

 

An der Online-Vorwahl können Personen teilnehmen, die

  • mindestens 16 Jahre alt sind und

eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Österreichische Staatsbürger:innen mit Hauptwohnsitz in Graz
  2. EU-Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Graz
    (Nachweis durch gültigen Meldezettel - nicht älter als 12 Monate, sofern keine Auffindbarkeit in der Wählerevidenz gegeben ist)
  3. Drittstaatsangehörige mit Hauptwohnsitz in Graz
    (Nachweis durch gültigen Meldezettel - nicht älter als 12 Monate)

Die öffentliche Vorwahl wird über vorwahl.neos.eu abgewickelt.

Um bei der öffentlichen Vorwahl als Vorwähler:in mitmachen zu können, brauchst du neben der Registrierung auch eine Verifizierung deines Accounts.

So geht’s:

Account auf vorwahl.neos.eu anlegen

  • Gib deine Daten genau so ein, wie sie offiziell gespeichert sind (z. B. alle Vornamen).
  • Verifizierung starten
  • Rechts oben auf deine Initialen klicken
  • „Account“ auswählen
  • Beim „Verifizierungsstatus“ den Prozess starten

Verifizierungsmethode wählen
Du kannst dich je nach Möglichkeit verifizieren über:

  • eID (Digitales Amt / ID Austria)
  • Ausweisupload (Foto oder Scan von Reisepass oder Personalausweis)
  • Bei Problemen: persönlich in der NEOSphäre mit Ausweis (am besten vorher kurz anrufen)

Status checken
Im Account siehst du jederzeit, ob du schon verifiziert bist oder ob die Prüfung noch läuft.

Nein. Du musst nicht NEOS-Mitglied sein, um für NEOS zu kandidieren. Für eine Kandidatur zählt, dass du die passive Wahlberechtigung erfüllst und unsere liberalen Werte teilst.

  • 02.02.2026 – 21.02.2026 12:00 Uhr: Bewerbungsphase
  • 23.02.2026: Zulassung der Kandidat:innen (Landesteam)
  • 24.02.2026 – 26.02.2026 15:00 Uhr : Erstellung der Profile
  • 27.02.2026 12:00 Uhr – 08.03.2026 12:00 Uhr: Online-Dialog
  • 09.03.2026 12:00 Uhr – 16.03.2026 12:00 Uhr: Online-Vorwahl (Stufe 1)
  • 18.03.2026: Landesteamsitzung (Stufe 2)
  • 21.03.2026: Landesmitgliederversammlung (Stufe 3)

Wahlberechtigt bei der Grazer Gemeinderatswahl sind alle Personen, die

  • spätestens am Wahltag 16 Jahre alt sind,
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Unionsbürger:in sind,
  • nicht durch gerichtliche Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • ihren Hauptwohnsitz in Graz haben.

Nicht wahlberechtigt bei der Gemeinderatswahl sind dagegen Drittstaatsangehörige (also Personen ohne österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft).

Bei der Grazer Gemeinderatswahl darfst du kandidieren, wenn du

  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt bist,
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder Unionsbürger:in bist,
  • deinen Hauptwohnsitz in Graz hast und
  • nicht von der Wählbarkeit durch ein Gericht ausgeschlossen bist.

Zusätzlich gelten für eine NEOS-Kandidatur die Regeln der NEOS-Vorwahl.

  • Aktives Wahlrecht heißt: Du darfst wählen und bei einer Wahl deine Stimme abgeben.
  • Passives Wahlrecht heißt: Du darfst kandidieren und dich als Kandidat:in zur Wahl stellen lassen.

Kurz gesagt: aktiv = wählen, passiv = gewählt werden.

Noch offene Fragen?

Wenn du noch Fragen zur NEOS-Vorwahl hast, kannst du dich jederzeit an unsere Vorwahl-Verantwortliche wenden.