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Baulandsicherung

Niklas Brandstätter
Niklas Brandstätter

Nur wenn Land und Gemeinden sämtliche Gestaltungsmöglichkeiten der Raumordnung ausschöpfen, kann Wohnen wieder leistbarer werden.

Baulandsicherung

In den letzten Jahren hat sich das Hauptanliegen von sog. Baulandsicherungsmodellen schwerpunktmäßig auf das Schaffen von erschwinglichem Bauland beschränkt, d.h. der Kaufpreis muss günstiger sein als bei Bauparzellen am freien Markt. Alle anderen Ziele sind deutlich nachgereiht und werden derzeit meist kaum oder gar nicht aktiv verfolgt. Ein wesentliches Kriterium war und ist vorzugsweise die Versorgung der heimischen Bevölkerung, primäre Zielgruppe sind junge Familien. Häufig wird der_die Grundbesitzer_in im Rahmen eines Raumordnungsvertrages, welcher eine konditionale Leistungs- und Gegenleistungsverknüpfung beinhaltet, zur Bebauung (bzw. zum Verkauf des Grundstückes für eine Bebauung) binnen eines bestimmten Zeitraumes verpflichtet; damit kann Spekulationskäufen wirkungsvoll vorgebeugt werden.  

Diese vorausschauende Entwicklungsplanung existiert z.B. im Land Salzburg bereits seit rund 30 Jahren und hat sich inzwischen zu einem wesentlichen Instrument der Gemeindeentwicklung etabliert. Um Spekulationskäufe zu unterbinden, werden in den Vergabekriterien Fristen festgelegt, bis wann die Grundstücke bebaut bzw. als Hauptwohnsitz bewohnt werden müssen. Regelungen wie die Sicherung des Vorkaufsrechts für die Gemeinde innerhalb von 10 Jahren sind üblich.

Grundstückskauf durch die Gemeinde

Der Erwerb von Grundstücken durch die Gemeinden selbst erlaubt es den Kommunen, aktiv in die Siedlungsentwicklung einzugreifen. Dies erfolgt in Form von Grundstückskäufen für den Wohnbau (meist geförderter Mietwohnbau), aber auch für sonstige Zwecke (Kommunales, Verkehrsflächen, etc.). Weiters kaufen Gemeinden mitunter Flächen für die Schaffung von Baulandsicherungsmodellen an, welche sie zeitnah an meist heimische Interessenten weiterverkaufen.

Baulandmobilisierung

Der erste Schritt zu baulandmobilisierenden Maßnahmen ist in der Vergangenheit grundsätzlich in allen Gemeinden erfolgt; so wurde etwa der Verpflichtung zur Nutzungserklärung flächendeckend nachgekommen. In den überwiegenden Fällen wurde in der Regel den Grundbesitzer_innen bei Versäumnis aber quasi nur „die Rute ins Fenster gestellt“. Dass tatsächlich ein Fall vor Gericht ausgefochten worden ist, konnten wir nur aus einer Gemeinde des Pongaus in Erfahrung bringen. Gerade in sehr ländlich gelegenen und vor allem kleinen Gemeinden, wo jeder jeden kennt, ist ein harter Vollzug sehr schwierig und politisch praktisch nicht umsetzbar. In den meisten Gemeinden wird der Weg dahingehend bestritten, die betroffenen Grundeigentümer_innen anzusprechen bzw. anzuschreiben, um eine einvernehmliche Lösung – Bebauung oder Verkauf bzw. Rückwidmung – zu erzielen.  

Gewidmetes, aber nicht verfügbares Bauland belastet die Baulandbilanz der einzelnen Gemeinden und steht allfälligen Neuwidmungen entgegen (Stichwort Baulandüberhang). Dies stellt zahlreiche Gemeinden vor massive Probleme. Ohne das Einverständnis der Grundbesitzer_innen sind der Gemeinde praktisch die Hände gebunden. Besonders ungünstig ist die Situation dann, wenn im Wesentlichen einige wenige Grundeigentümer den Bodenmarkt einer Gemeinde bestimmen, für diese keine Notwendigkeit zum Verkauf besteht oder Grund und Boden als Spekulationsobjekt verstanden werden (Motto „Grundbuch ist besser als Sparbuch“). Problematisch wird die Rückwidmung hingegen dann, wenn Grundstücke als Besicherung für Banken Verwendung finden. Eine allfällige Rückwidmung gegen den Willen des_der Grundbesitzers_in steht für die meisten Gemeinden nicht zur Diskussion. Die besten Chancen, die Baulandbilanz zu reduzieren, sehen Experten im Zusammenhang mit der Erarbeitung eines neuen Flächenwidmungsplans.

Denken wir an übermorgen!

Es geht um den Schutz der Lebensgrundlage für uns Ramsauer_innen! Wir brauchen eine sinnvolle und nachhaltige Nutzung von Grund und Boden, insbesondere einen sparsamen Umgang mit Bauland. Damit verfolgen wir diese Ziele:  

  • Vermeidung von Zersiedelung
  • Orientierung der Siedlungsentwicklung an den Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs und sonstigen Infrastruktureinrichtungen
  • Aktive Bodenpolitik der Gemeinde für leistbares Wohnbauland
  • Vorrang der öffentlichen Interessen vor Einzelinteressen

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