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Wenn die Landesgrenze den Schulbesuch verhindert

Die siebenjährige Laurena kann ihre Schule derzeit nicht besuchen, weil die Bereitstellung ihrer notwendigen Schulassistenz ungeklärt ist. Weitere Fälle sind dem Land bekannt. Trotzdem will Bildungslandesrat Stefan Hermann das Gesetz nicht ändern. 

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19 Kilometer – und trotzdem unerreichbar 

Für die siebenjährige Laurena aus Stadl an der Mur liegt die für sie geeignete Sonderschule nur rund 19 Kilometer entfernt, im salzburgischen Tamsweg. Die nächste steirische Sonderschule in Judenburg ist hingegen rund 60 Kilometer weit weg. 

Der Besuch in Tamsweg wäre grundsätzlich möglich. Auch der Transport ist bereits genehmigt. Was fehlt, ist die notwendige Schulassistenz. 

Und genau deshalb muss Laurena derzeit zuhause bleiben. Der Grund dafür ist keine fehlende Schule und kein fehlender Bedarf, sondern eine Zuständigkeitslücke zwischen zwei Bundesländern. 

Wenn sich zwei Systeme gegenseitig ausschließen 

In der Steiermark ist bei der Schulassistenz der Schulstandort entscheidend: Das Assistenzpersonal wird von jener Gemeinde bereitgestellt, in der sich die Schule befindet. Salzburg knüpft entsprechende Hilfeleistungen hingegen grundsätzlich an einen Hauptwohnsitz im Bundesland. 

Für ein steirisches Kind, das eine Schule in Salzburg besucht, kann damit eine absurde Situation entstehen: Die Steiermark verweist auf den Schulstandort, Salzburg auf den Wohnort, und am Ende bekommt die Familie keine Assistenz. 

Für die betroffenen Kinder spielt es aber keine Rolle, auf welcher Seite einer Landesgrenze ihre Schule liegt. Entscheidend sollte sein, welche Schule geeignet und erreichbar ist. 

Laurena ist kein Einzelfall 

Unsere Dringliche Anfrage im Landtag hat gezeigt, dass dem Land drei konkrete grenzüberschreitende Fälle bekannt sind. 

Auch aus Bad Loipersdorf wurde ein Fall öffentlich: Ein Kind kann seine Schule im Burgenland derzeit nur besuchen, weil Assistenzen anderer Kinder mithelfen. Fällt diese Zwischenlösung weg, steht auch diese Familie wieder vor demselben Problem. 

Ein weiterer Fall aus der Region Murau/Murtal endete damit, dass sich die Familie schließlich für eine steirische Schule entschied, obwohl ursprünglich der Besuch der Sonderschule in Tamsweg gewünscht war. 

Hermann will das Gesetz trotzdem nicht ändern 

In unserer Dringlichen Anfrage musste FPÖ-Bildungslandesrat Stefan Hermann erklären, wie er diese Lücke schließen will. 

Seine Antwort ist ernüchternd: Eine Änderung des steirischen Schulassistenzgesetzes plant er derzeit nicht. Stattdessen verweist er auf Gespräche mit anderen Bundesländern und die Bildungsreferentenkonferenz. 

Eine österreichweit einheitliche Lösung wäre sinnvoll. Aber sie hilft Laurena heute nicht. Landesrat Hermann verwies außerdem auf alternative Schulen in der Steiermark und darauf, dass sich betroffene Familien nicht rechtzeitig an die Bildungsdirektion gewandt hätten. 

Für unseren Klubobmann Niko Swatek geht das am eigentlichen Problem vorbei: „Man kann den Eltern jetzt nicht die Schuld dafür zuschieben, dass das System keine Lösung vorsieht. Es darf keinen Jus-Abschluss brauchen, damit Eltern herausfinden, welche Stelle für die Schulassistenz ihres Kindes zuständig ist.“ 

FPÖ und ÖVP lehnen eine Änderung ab 

Wir haben deshalb im Landtag zwei konkrete Schritte beantragt: eine kurzfristige Absicherung für die derzeit betroffenen Kinder und eine Anpassung des Schulassistenzgesetzes. 

FPÖ und ÖVP haben diesen Antrag jedoch abgelehnt. Damit bleibt die Lücke vorerst bestehen, obwohl die Fälle seit Monaten bekannt sind und das Schuljahr bereits läuft. 

Familien brauchen eine Lösung, keine Zuständigkeitsdebatte 

Langfristig braucht es klare und möglichst österreichweit einheitliche Regeln dafür, welches Bundesland bei einem grenzüberschreitenden Schulbesuch die Assistenz finanziert und organisiert. Bis dahin darf die Steiermark die betroffenen Familien aber nicht alleine lassen. Denn für ein siebenjähriges Kind ist völlig unerheblich, welcher Paragraf in welchem Bundesland gilt. Es will zur Schule. Und die Politik muss dafür sorgen, dass das möglich ist. 

Wir werden deshalb weiter darauf drängen, dass die gesetzlichen Regeln so angepasst werden, dass in Zukunft keine weitere Familie vor demselben Problem steht.

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