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Digitalisierung in Puch: Zeit für ein Gesamtkonzept statt Einzellösungen

Warum wir ein Gesamtkonzept statt Einzellösungen brauchen

Am 28. Oktober 2025 hat der Gemeinderat beschlossen, den bisherigen „Bürger-SMS“-Dienst – dessen Anbieter Ende 2025 eingestellt wird – bei einer Nachfolgefirma unter der Bezeichnung „RCS – websms“ weiterzuführen. Ich habe dagegen gestimmt, als Einziger im Gemeinderat. Mein Grund war nicht der Dienst an sich, sondern der fehlende Blick aufs große Ganze. 

Ein SMS-basierter Bürgerdienst ist technisch schlicht ein Auslaufmodell. Statt eine veraltete Einzellösung eins zu eins bei der nächsten Firma zu verlängern, wäre genau das der richtige Zeitpunkt gewesen, sich eine echte Modernisierung anzuschauen – mit Website, Bürgerkommunikation und Amtswegen als zusammenhängendes Digitalisierungsprojekt statt als Ansammlung einzelner, unabhängig voneinander gewachsener Tools.

Was das Gesetz von einer Gemeinde-Website verlangt

Eine Gemeinde-Website ist kein freiwilliges Service, sondern an mehreren Stellen gesetzlich geregelt:Erklärung zur Barrierefreiheit: Die Gemeinde muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen (Web-Zugänglichkeits-Gesetz, EU-Richtlinie 2016/2102) – unabhängig von der Gemeindegröße und unabhängig davon, wie barrierefrei die Seite tatsächlich schon ist. Allein das Fehlen dieser Erklärung ist bereits ein Verstoß.Veröffentlichung von Haushaltsdaten: Voranschlag und Rechnungsabschluss müssen spätestens einen Monat nach der Beschlussfassung online stehen – und zwar in weiterverwendbarer Form (Excel, Textdatei), nicht nur als PDF-Scan (§ 6 Abs. 9 und § 15 Abs. 5 VRV 2015, konkretisiert durch die Steiermärkische Haftungsobergrenze-Verordnung).Datenschutz: Die Website braucht eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung mit korrekter Rechtsgrundlage, Kontaktangaben und Speicherfristen. Bei einer Durchsicht der Gemeinde-Website von Puch ist mir aufgefallen, dass hier Lücken bestehen: Die Barrierefreiheitserklärung fehlt komplett. Und die Datenschutzerklärung beruft sich auf eine für eine Behörde nicht passende Rechtsgrundlage für das eingesetzte Analyse-Tool und ist in Teilen – etwa zu WhatsApp – seit 2020 nicht mehr aktualisiert worden.Das sind keine großen, dramatischen Verstöße – aber sie zeigen: Die digitale Infrastruktur der Gemeinde ist über Jahre gewachsen, ohne dass sich jemand die Zeit genommen hat, sie als Ganzes zu betrachten und an die aktuelle Rechtslage anzupassen.

Wie andere Gemeinden das lösen

Andere österreichische Gemeinden setzen längst auf integrierte Lösungen statt auf einzelne Insellösungen. Ein Beispiel: PSC, Anbieter der in vielen Gemeinden verbreiteten Kommunalverwaltungssoftware „k5“, bietet mit „GEM2GO“ ein Paket aus Weblösung, Bürger-App und Self-Service-Terminal – und mit „Offener Haushalt“ gleich das passende Modul, um Voranschlag und Rechnungsabschluss so zu veröffentlichen, wie es Bund und Land ohnehin vorschreiben. Das ist nicht als Werbung für einen bestimmten Anbieter gemeint, sondern als Beleg dafür, dass es am Markt fertige, aufeinander abgestimmte Gesamtlösungen gibt – Puch müsste das Rad nicht neu erfinden.

Was ich mir für Puch bei Weiz wünsche:

Ich werde mich dafür einsetzen, dass sich die Gemeinde nicht bei jeder auslaufenden Einzellösung neu und isoliert entscheidet, sondern sich einmal grundsätzlich ansieht, wie eine zeitgemäße, gesetzeskonforme digitale Bürgerkommunikation für Puch aussehen könnte – barrierefrei, rechtlich sauber und aus einem Guss. Das ist am Ende nicht nur eine Frage der Technik, sondern auch der Kosten: Ein durchdachtes Gesamtkonzept ist meist günstiger und nachhaltiger als die Summe vieler kleiner Verlängerungsbeschlüsse.

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