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Braucht Puch eine Amtsleitung? Mein Antrag – und warum er abgelehnt wurde

Keine Amtsleitung in Puch bei Weiz: Warum eine saubere Trennung von Politik und Verwaltung notwendig ist

Puch bei Weiz hat seit 2016 keine formell bestellte Amtsleitung. Das ist keine Vermutung von mir, sondern wurde mir von der Gemeindeaufsicht des Landes Steiermark im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde bestätigt. Diese hatte ich als Gemeinderat eingebracht – im Zusammenhang mit der Beschäftigung des Ehegatten der Bürgermeisterin, der über viele Jahre faktisch amtsleiterähnliche Aufgaben wahrgenommen hat, ohne dass ihm diese Funktion je formell übertragen worden wäre. Die Gemeindeaufsicht kam zu dem Ergebnis, dass seine beiden befristeten Wiederanstellungen nach der Pensionierung gegen das Steiermärkische Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz verstoßen haben.

Genau aus dieser Erfahrung heraus ist mein Antrag vom 12. Dezember 2025 entstanden: Wenn es keine klar geregelte, öffentlich ausgeschriebene Amtsleitung gibt, verschwimmt die Grenze zwischen politischer Führung und operativer Verwaltung. Genau daraus entstehen Konstellationen, wie sie die Gemeindeaufsicht in diesem Fall beanstandet hat. Eine saubere Trennung ist kein Misstrauen gegenüber einzelnen Personen, sondern schlicht eine gute Verwaltung, wie sie das Gesetz vorsieht.

Was ist ein Amtsleiter überhaupt?

Die Steiermärkische Gemeindeordnung sieht in § 64 Abs. 2a vor, dass Gemeinden für die Leitung des inneren Dienstes im Gemeindeamt eine Amtsleiterin bzw. einen Amtsleiter vorsehen sollen. Diese Funktion ist gesetzlich klar umrissen: Dienstaufsicht über die Bediensteten sowie jene organisatorischen und personellen Maßnahmen, die eine rasche, zweckmäßige, wirtschaftliche und gesetzeskonforme Verwaltung sicherstellen, ebenso wie die laufende Überwachung eines geordneten Dienstbetriebs. Bestellt wird die Amtsleitung vom Bürgermeister bzw. von der Bürgermeisterin, benötigt dafür aber die Zustimmung des Gemeinderates.

Eine echte Verpflichtung dazu gibt es nicht – das Gesetz spricht bewusst von „sollen“. In der Praxis verfügen aber, soweit recherchierbar, die meisten Gemeinden mit mehr als rund 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern über eine institutionalisierte Amtsleitung.

Was mein Antrag konkret vorgeschlagen hat

Der Antrag hat vier Punkte umfasst:

1. Die Einrichtung der Funktion selbst mit dem gesetzlichen Aufgabenbild als Grundlage.

2. Ein klar abgegrenztes, am Arbeitsmarkt realistisch abbildbares Aufgabenprofil – ausdrücklich ohne eine unrealistische Kumulation von Amtsleitung, Bauamt und Finanzbuchhaltung in einer Person.

3. Die klare Trennung zwischen politischer Steuerung und operativer Verwaltung, einschließlich des gesetzlich vorgeschriebenen Vier-Augen-Prinzips nach der Gemeindehaushaltsverordnung.

4. Eine öffentliche, breite Ausschreibung – nicht nur intern, sondern auch auf Plattformen wie kommunalnet.at oder karriere.at.

Wichtig war mir dabei die budgetäre Seite: Die Personalkosten für eine Amtsleitung sollten im Wesentlichen durch die Umwidmung ohnehin frei werdender Planstellen gedeckt werden. Der Antrag war also nicht auf zusätzliche Mehrkosten für die Gemeinde ausgelegt.

Wie der Gemeinderat entschieden hat

Der Gemeinderat hat den Antrag in der Sitzung am 15. Dezember 2025 mit einer Gegenstimme – meiner eigenen – abgelehnt. Als Begründung wurde im Protokoll festgehalten, dass bereits eine Dienstpostenausschreibung für die Gemeindeverwaltung erfolgt sei.

Diese Ausschreibung betraf jedoch eine allgemeine Stelle in der Gemeindeverwaltung und nicht die im Antrag gemeinte, gesetzlich konkret umrissene Funktion einer Amtsleitung mit eigenständiger Dienstaufsicht und Organisationsverantwortung. Ob mit der laufenden Personalsuche tatsächlich eine Amtsleitung im Sinne des § 64 Abs. 2a GemO entsteht – also genau jene klare Struktur, die auch von der Gemeindeaufsicht als fehlend benannt wurde –, bleibt damit weiterhin offen.

Wie es weitergeht

Ich werde die weitere Personalentwicklung im Gemeindeamt genau beobachten und mich weiterhin dafür einsetzen, dass Puch eine Verwaltungsstruktur bekommt, die politische Entscheidungen und operative Umsetzung sauber trennt. Das ist keine Frage von politischem Klein-Klein, sondern von guter, nachvollziehbarer Gemeindeführung – und genau die Lehre, die aus den Ereignissen der letzten Monate zu ziehen wäre.

 

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