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Transparenzoffensive

Unser 10-Punkte-Katalog für transparente Parteikassen und Finanzen der Stadt Graz


“Dubiose Geldflüsse zu parteinahen Vereinen und nicht nachvollziehbare Postenbesetzungen müssen ein für alle Mal der Vergangenheit angehören,” sieht NEOS Graz Fraktionsvorsitzender Philipp Pointner die Stadtregierung in der Pflicht, für mehr Kontrolle und Transparenz zu sorgen und endlich “Nägel mit Köpfen" zu machen. 

Es steht fest, dass für eine saubere Politik die Parteifinanzen kontrolliert werden müssen und bei Postenbesetzungen endlich zählen muss, was wer kann – und nicht, wer wen kennt. Pointner: “Dafür legen wir einen 10-Punkte-Katalog vor und fordern Elke Kahr auf, diese in einem allfälligen Arbeits- oder Koalitionsabkommen zu berücksichtigen.”

 

1. Objektivierungsrichtlinie überarbeiten und öffentliche Hearings sicherstellen

Damit sich jede_r ihr/sein eigenes Bild bei der Besetzung leitender Funktionen im öffentlichen Dienst und bei der Bestellung von Aufsichtsrät_innen und Geschäftsführer_innen in stadteigenen Unternehmen machen kann.

2. Neue Förderrichtlinie als rechtliche Grundlage für das Förderwesen der Stadt Graz beschließen

Damit alle Förderungen der Stadt Graz strategischen Förderzielen und transparenten sowie allgemein gültigen Förderkriterien zugrunde liegen. Alle Förderungen müssen ausgeschrieben und veröffentlicht werden.

3. Whistleblower-Plattform zum Aufdecken von Missständen aufbauen

Betroffene bekommen dadurch die Möglichkeit, verschiedene Missstände wie z. B. Korruptionsfälle oder Freunderlwirtschaft aufzuzeigen – auch in Österreich durch die FMA und die WKStA. Eine solche Plattform hat das Grazer Polit-System bitter nötig.

4. Kontrollrechte stärken

Wenn die Stadt Graz staatliche Aufgaben an Unternehmen durch ihre Beteiligungen auslagert, unterliegen diese nicht mehr der üblichen vollständigen Kontrolle des Gemeinderats und teilweise auch nicht der Kontrolle des Rechnungshofes. Die Stadt muss endlich ein strategisches Beteiligungsmanagement und ein davon getrenntes Beteiligungscontrolling einrichten. Darüber hinaus müssen Zweckmäßigkeit und Effizienz evaluiert werden.

5. Interpellationsrecht wiederbeleben

Das Fragerecht im Gemeinderat wird durch die Auslagerung kommunaler Aufgaben an stadteigene Unternehmen gern umgangen. Das Interpellationsrecht muss also auch für ausgelagerte Gesellschaften gelten. Sonst wirtschaftet dieser riesige Bereich komplett im toten Winkel der öffentlichen Kontrolle.

6. Ausgaben- und Einnahmentransparenz schaffen

Die Steuerzahler_innen haben ein Recht darauf zu erfahren, was mit ihrem Geld passiert. NEOS machen es vor. Wir veröffentlichen unsere Einnahmen und Ausgaben 365 Tage im Jahr!

7. Parteifinanzen kontrollieren

Der Stadtrechnungshof muss die Befugnis haben, die Parteifinanzen überprüfen zu können, damit Vereinskonstruktionen verhindert werden. Klub- und Fraktionsförderungen gehören ebenfalls auf ihre zweckmäßige Verwendung hin kontrolliert. 

8. Rechtswirksame Vorgaben zum Repräsentationsbudget der Stadträte festlegen

Alle Mitglieder des Stadtsenats verfügen über ein stattliches Repräsentationsbudget. Wie und wofür dieses ausgegeben wird, ist kaum geregelt und es gibt keine unabhängige Kontrolle. Die Repräsentationsbudgets sollen daher gekürzt werden und strengen, objektiv-nachvollziehbaren Vorgaben betreffend der Verwendung unterliegen. Über ihre Ausgaben haben die Stadträt_innen Rechenschaft abzulegen.

9. Wahlkampfkostenobergrenze gesetzlich verankern

400.000 € pro wahlwerbende Stadtpartei sind genug. Schließlich ist Parteigeld zumeist Steuergeld. Damit Parteien von exzessiven Wahlkampfausgaben auch wirklich abgehalten werden, muss es härtere Strafen geben.

10. Gläserne Stadt statt gläserne Bürger_innen

Alle Grazer_innen haben das Recht auf Zugang zu öffentlichen Informationen. Deshalb fordern NEOS den digitalen Gemeinde- und Bezirksrat. Jede_r soll online alle Tagesordnungspunkte und behandelten Stücke einfach durchsuchen und anschauen können. Der Gemeinderat Graz soll ebenfalls papierlos und benutzerfreundlicher zugänglich werden. Auch die Protokolle der Bezirksratssitzungen müssen digital abrufbar werden.